1.Allgemeine
Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Vertragspartner und uns. Abweichenden, entgegenstehenden oder
ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich;
solche werden nicht - auch nicht durch Auftragsannahme-
Vertragsbestandteil.
2.Ausschließliche
Gültigkeit der Bedingungen ,Vertragsangebot und
Vertragsabschluß:
a.) Angebote und alle
sonstigen Angaben, insbesondere über Preise und Lieferzeiten,
sind freibleibend Leistungsdaten und Abbildungen sind
annähernd.
b.) Ausführungsänderungen bleiben
vorbehalten, wenn Sie durch technische Weiterentwicklung
bedingt sind oder die Funktion des Vertragsgegenstandes
hierdurch nicht wesentlich verändert wird.
c.) Der Kunde
ist an seine Bestellung bis zum Eingang der
Vertragsbestätigung der Fa. Fredrich gebunden, längstens
jedoch 2 Monate
d.) Die Fa. Fredrich liefert nur zu
diesen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme
der Ware werden diese akzeptiert.
e.) Mündliche
Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und jeglichen
Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform, auch
die Aufhebung der Schriftform-Klausel.
f.) Für alle
Zoll- und sonstigen Formalitäten bei Lieferung ins Ausland
hat der Kunde selbst Sorge zu tragen
3.Preis-und
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung:
a.) Die Preise sind
Bruttopreise und gelten ab Lieferwerk, zuzüglich der Fracht-,
Verpackung, Spesen- und Transportsicherung , für Beförderung
und Verbringung ins Ausland (Zölle) gehen gesondert zu Lasten
des Kunden.
b.) Bei Neukunden behalten wir uns
Nachname-Versand oder Vorauskasse vor.
c.) Unsere
Rechnungen sind zahlbar30 Tage nach Rechnungseingang
d.)
Unsere Preise basieren auf den gegenwärtigen Material-
Personalkosten. Sollten sich Kostenveränderungen bis zum Tag
der Lieferung ergeben, bleibt eine Preisangleichung
ausdrücklich vorbehalten.
4.Lieferfristen und
Lieferungen
a.) Liefertermine werden nach
Möglichkeit eingehalten. Für Verzögerung durch höhere
Gewalt haftet die Fa. Fredrich nicht, ebenso wenig für
sonstige Verzögerungen, es sei denn, der Kunde weist grobes
Verschulden nach.
b.) Zulieferanten der Fa. Fredrich sind
keine Erfüllungsgehilfen, für deren Verhalten im Bezug auf
Rechtzeitigkeit der Lieferung haftet die Fa. Fredrich
nicht.
c.) Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als
4 Wochen überschritten , so muss der Kunde der Fa. Fredrich
eine Nachfrist von 3 Wochen setzen.
d.) Teillieferungen
sind ebenso zulässig , wie Mengenabweichungen von +/- 10
Prozent.
e.) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten
des Kunden.
5.Eigentumsvorbehalt
a.) Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Fa. Fredrich und werden dem Kunden bis
zur vollständigen Bezahlung nur leihweise überlassen.
b.)
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine
Weiterveräußerung der Ware sowie Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige
Überlassung an Dritte nur mit Zustimmung der Fa. Fredrich
erlaubt.
c.) Werden die Forderungen der Fa. Fredrich nach
Fälligkeit bzw. Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt,
so erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden an der Ware, und die
Fa. Fredrich ist dann berechtigt, die Ware ohne Gerichtshilfe
aus dem Gewahrsam des Kunden zu entfernen.
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6.Mangelrügen
a.) Mangelrügen und sonstige
Beanstandungen müssen schriftlich ( auch per E-Mail)
innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Empfang
der Ware direkt bei der Fa. Fredrich erhoben werden.
b.)
Kosten unbegründeter Mangelrügen trägt der Kunde
7.Gewährleistung
a.) Für Mängel an der von
uns gelieferten Waren leisten wir zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b.)
Schlägt die Nacherfüllung entgültig fehl, kann unser
Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktritt
zu.
c.) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich
nach Empfang der Ware schriftlich (auch per E-Mail) angezeigt
werden; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Unseren
Vertragspartnern trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, für das Vorliegen des Mangels zum
Zeitpunk des Gefahrübergangs und für die Rechtzeitigkeit der
Mangelrüge.
d.) Wählt unser Vertragspartner wegen eines
Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
e.) Die
Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der
Ware. Wird unser Produkt im Mehrschichtbetrieb eingesetzt,
beträgt die Gewährleistungspflicht acht Monate ab
Übergabe.
f.) Ersetze Teile werden unser Eigentum
g.)
Keine Gewähr übernehmen wir insbesondere in den Fällen
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter
Montage bzw. Inbetriebsetzung durch unseren Vertragspartner
oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung,
ungeeignete Betriebsmittel , chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse etc..
h.) Bessert unser
Vertragspartner oder ein Dritter unsachgemäß selbst nach,
erlöschen dadurch sämtliche Gewährleistungsansprüche.
Gleiches gilt für etwaige Änderungen des Liefergegenstandes
ohne vorherige Zustimmung.
i.) Konstruktions- oder
Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfanges bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen
oder Abweichungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen
Interessen zumutbar sind.
8.Haftungs und
Schadenersatz
a.) Für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus
welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, bei
grober Fahrlässigkeit unserer Angestellten, bei schuldhaften
Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, bei Mängeln
die wir verschwiegen haben oder deren Abwesenheit wir
garantiert haben und bei Mängeln des Liefergegenstandes,
soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen – oder
Sachschäden an privat t genutzten Gegenstände gehaftet
wird.
b.) Im Übrigen haften wir, soweit der Schaden
durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung
gedeckt ist, nur für etwaige damit verbundene Nachteile, z.B.
höhere Versicherungsprämie o.ä.
c.) Weitergehende
Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
9.Verjährung
a.) Alle Ansprüche des
Vertragspartners, aus welchen Rechtsgründen auch immer,
verjähren in zwölf Monaten, soweit das Gesetz keine kürzere
Verjährung vorsieht.
10.Schlussbestimmung
a.) Für alle Rechtsbeziehungen gilt
ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
b.) Gerichtstand ist Kassel
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